So könnte man das auch verkürzt sagen, wenn man solche Verfügungen auf der Webseite der BaFin liest. Tatsache ist, das die BaFin nun dem Unternehmen auferlegt hat den Anlegern das von ihnen angelegte Geld zurück zu bezahlen. Das wird die Verfügung der BaFin sicherlich so enthalten. Die Frage bei solchen Verfügungen ist immer „ist das Unternehmen dazu dann überhaupt in der Lage?“, denn oft sind die von Anlegern investierten Gelder langfristig gebunden in Investments. Das könnte dann auch hier so sein, so unsere Vermutung. Tritt dieser Fall aber ein, dann haben die Anleger ein Problem um die von ihnen eingezahlten Gelder wieder zurück zu bekommen.Wir haben dazu mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr ein kurzes Gespräch dazu geführt, was er in diesem Fall den betroffenen Anlegern rät. Dr. Thomas Pforr: In solchen Vorgängen sollten Anleger immer einen Rechtsanwalt konsultieren um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.
PRESSEKONTAKT
Diebewertung
Thomas Bremer
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
Website: www.diebewertung.de
E-Mail : redaktion@diebewertung.de
Telefon: 0163-3532648
Telefax: 0341 – 870 85 85 9

Post Views: 107
Related Articles
Während der Pandemie ist die Zahl von Cyberangriffen rapide angestiegen - ein besonders großes Risiko dabei ist Ransomware. Opfer der erpresserischen Software, die zuvor verschlüsselte, oftmals sensible Informationen erst gegen...
Entrée Währinger Straße 16 (Bildquelle: @ Ina Aydogan) Zwei Anwälte, unterstützt von einer Assistentin: So begann alles im Jahr 2015. In diesem Jahr schlossen sich Mag. Eva Schmelz und Mag....
Ordnungswidrigkeit mit vielen Gefahren Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen elektrische Betriebsmittel vor der Inbetriebnahme, nach Instandsetzung sowie in regelmäßigen Intervallen nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)...