So könnte man das auch verkürzt sagen, wenn man solche Verfügungen auf der Webseite der BaFin liest. Tatsache ist, das die BaFin nun dem Unternehmen auferlegt hat den Anlegern das von ihnen angelegte Geld zurück zu bezahlen. Das wird die Verfügung der BaFin sicherlich so enthalten. Die Frage bei solchen Verfügungen ist immer „ist das Unternehmen dazu dann überhaupt in der Lage?“, denn oft sind die von Anlegern investierten Gelder langfristig gebunden in Investments. Das könnte dann auch hier so sein, so unsere Vermutung. Tritt dieser Fall aber ein, dann haben die Anleger ein Problem um die von ihnen eingezahlten Gelder wieder zurück zu bekommen.Wir haben dazu mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr ein kurzes Gespräch dazu geführt, was er in diesem Fall den betroffenen Anlegern rät. Dr. Thomas Pforr: In solchen Vorgängen sollten Anleger immer einen Rechtsanwalt konsultieren um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.
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